Glasfaser Verfügbarkeit prüfen 2026: in 4 Schritten zum Ergebnis

Glasfaser-Verfügbarkeit ist adressabhängig. Prüfen Sie zuerst den offiziellen Breitbandatlas, anschließend die konkrete Buchbarkeit beim Anbieter und danach Technik, Ausbauzustand und Vertragskosten. So unterscheiden Sie FTTH, FTTB und FTTC zuverlässig.
Isometrische Miniatur: Haus Mit Glasfaserspule Und Adressmarker Zur Verfügbarkeitsprüfung

Glasfaser Verfügbarkeit prüfen bedeutet 2026 mehr als eine Postleitzahl in eine Ausbaukarte einzugeben. Entscheidend ist die konkrete Adresse – und selbst eine positive Anzeige im offiziellen Breitbandatlas garantiert noch nicht, dass ein FTTH-Tarif sofort buchbar ist. Für ein zuverlässiges Ergebnis sollten Sie deshalb öffentliche Versorgungsdaten, die Verfügbarkeitsprüfung des Anbieters, den tatsächlichen Anschlusszustand am Gebäude und die Vertragsunterlagen miteinander abgleichen.

Der praktische Ablauf besteht aus vier Schritten. So erkennen Sie nicht nur, ob in Ihrer Umgebung Glasfaser gemeldet ist, sondern auch, ob die Leitung bis ins Gebäude oder bis in die Wohnung reicht und welche Kosten und Vertragsbedingungen für Ihre Adresse tatsächlich gelten.

Glasfaser Verfügbarkeit prüfen: in 4 Schritten zum belastbaren Ergebnis

Für die Prüfung benötigen Sie Ihre vollständige Adresse mit Hausnummer. Bei Mehrfamilienhäusern kann zusätzlich die genaue Wohnsituation relevant sein, weil zwischen einer Glasfaserleitung bis zum Gebäude und einem Anschluss bis in die einzelne Wohnung unterschieden werden muss.

Schritt 1: Breitbandatlas für die Adresse prüfen

Starten Sie mit dem Breitbandatlas im Gigabit-Grundbuch. Er wird von der zentralen Informationsstelle des Bundes bei der Bundesnetzagentur betrieben und zeigt, welche Festnetztechnologien und Bandbreiten gemeldet wurden. Die Festnetzdaten sind adressgenau zu melden; in der Kartenansicht wird die Versorgung in 100-mal-100-Meter-Rasterzellen dargestellt. Der aktuell veröffentlichte Festnetz-Datenstand bezieht sich auf den 31. Dezember 2025.

Der Atlas ist damit eine wichtige, neutrale Ausgangsquelle. Er ist jedoch keine Buchungsgarantie. Das Gigabit-Grundbuch weist ausdrücklich darauf hin, dass aus den Angaben kein Anspruch auf eine bestimmte Versorgung entsteht. Außerdem wird bei der aktuellen FTTH-/FTTB-Erhebung nicht zwischen bereits angeschlossenen Adressen und lediglich für eine Versorgung vorbereiteten Adresspunkten unterschieden. Genau deshalb folgt anschließend der Anbietercheck.

Schritt 2: Buchbarkeit direkt beim Anbieter kontrollieren

Prüfen Sie danach dieselbe vollständige Adresse bei den Anbietern, die für Ihr Gebiet infrage kommen. Dort erfahren Sie, ob ein konkreter Tarif aktuell bestellt werden kann, welche Geschwindigkeit angeboten wird und ob der Anschluss bereits aktiv ist oder erst im Rahmen eines geplanten Ausbaus hergestellt werden soll. Für einen übersichtlichen Vergleich verschiedener Zugangstechniken können Sie zusätzlich den Tarifly Internet-Vergleich für Zuhause nutzen.

Die Bundesnetzagentur weist darauf hin, dass Anbieter in Ausbaugebieten schon vor der tatsächlichen Bereitstellung Glasfaserverträge vermarkten können. Eine positive Bestellmöglichkeit und ein bereits nutzbarer Anschluss sind deshalb nicht immer dasselbe. Achten Sie darauf, ob das Angebot einen vorhandenen Anschluss, einen geplanten Ausbau oder eine Vorvermarktungsphase beschreibt.

Schritt 3: Anschlussart und Ausbauzustand am Gebäude klären

Prüfen Sie, wie weit die Glasfaser tatsächlich reicht. FTTH bedeutet, dass die Glasfaser bis in die Wohnung beziehungsweise in die Betriebsräume geführt wird. Bei FTTB endet sie im Gebäude; innerhalb des Hauses kann die Übertragung über andere Medien weiterlaufen. FTTC reicht nur bis zum Straßenverteiler, die Teilnehmeranbindung erfolgt auf den letzten Metern in der Regel über Kupfer.

Bei Mietwohnungen oder Mehrfamilienhäusern kann daher eine gemeldete FTTB/H-Verfügbarkeit noch nicht beantworten, ob Ihre Wohnung bereits eine Glasfaser-Anschlussdose besitzt. Fragen Sie bei Bedarf Vermieter, Hausverwaltung oder Anbieter nach dem konkreten Ausbauzustand. Entscheidend ist die technische Situation Ihrer Wohnung, nicht die Versorgung des Nachbarhauses.

Schritt 4: Vertrag, Anschlusskosten und Bereitstellung vergleichen

Ist ein passender Anschluss buchbar, vergleichen Sie nicht nur den monatlichen Aktionspreis. Prüfen Sie auch Bereitstellungs- und mögliche Anschlusskosten, Routerkosten, regulären Preis nach einer Aktionsphase, Mindestlaufzeit und den vorgesehenen Bereitstellungszeitpunkt. Die Bundesnetzagentur erläutert die Vertragszusammenfassung und Produktinformationsblätter, in denen zentrale Leistungs- und Vertragsdaten transparent dargestellt werden müssen.

Befristete Ausbauaktionen können den Verzicht auf einmalige Anschlusskosten enthalten, aber das ist keine allgemeine Garantie. Die Konditionen unterscheiden sich nach Anbieter, Ausbaugebiet und Zeitpunkt. Verlassen Sie sich deshalb auf die schriftlichen Unterlagen des konkreten Angebots und nicht auf eine pauschale Aussage wie „im Ausbaugebiet ist der Hausanschluss kostenlos“.

FTTH, FTTB und FTTC bei der Verfügbarkeitsprüfung richtig lesen

Der Begriff „Glasfaser“ wird im Alltag für unterschiedliche Netzausbaustufen verwendet. Für die tatsächliche Anschlussqualität ist wichtig, an welchem Punkt die Glasfaser endet. Der Breitbandatlas definiert die Technologien klar.

KürzelWo endet die Glasfaser?Was bedeutet das für die Adresse?
FTTHIn der Wohnung oder im BetriebsraumGlasfaser reicht bis zum Teilnehmeranschluss
FTTBIm GebäudeDas Haus ist per Glasfaser erschlossen; die hausinterne Weiterführung kann über andere Medien erfolgen
FTTCAm Kabelverzweiger beziehungsweise StraßenrandDie letzten Meter zum Anschluss werden in der Regel über Kupfer geführt

FTTB sollte daher nicht automatisch wie FTTH bewertet werden. Auch die Annahme, jeder Glasfasertarif liefere zwangsläufig einen symmetrischen Down- und Upload, wäre zu pauschal. Die Glasfasertechnik ermöglicht hohe Übertragungsraten, doch die konkret gebuchten Datenraten stehen im jeweiligen Tarif und Produktinformationsblatt. Eine ausführlichere technische Einordnung finden Sie im Tarifly-Vergleich Glasfaser vs. DSL 2026.

Warum der Breitbandatlas Glasfaser zeigt, aber kein Tarif buchbar ist

Dieser scheinbare Widerspruch hat mehrere mögliche Ursachen. Der wichtigste Punkt steht direkt im Gigabit-Grundbuch: Bei FTTB/H unterscheidet die aktuelle Datenerhebung nicht zwischen Homes Connected und Homes Passed. Eine Adresse kann also als für Glasfaser versorgt beziehungsweise vorbereitet gemeldet sein, obwohl die für die unmittelbare Nutzung notwendigen letzten Anschlussarbeiten noch nicht abgeschlossen sind.

Hinzu kommt, dass der Atlas Versorgungsmeldungen der Telekommunikationsunternehmen verarbeitet. Die Bundesnetzagentur beschreibt eigene Validierungsprozesse, weist aber auch darauf hin, dass eine umfassende Prüfung jeder einzelnen adressgenauen Meldung nicht möglich ist. Unterschiede zwischen Kartenanzeige und tatsächlicher Situation vor Ort können deshalb vorkommen.

Für Endkunden ist die Konsequenz einfach: Nutzen Sie den Breitbandatlas zur unabhängigen technischen Einordnung und die Anbieterprüfung für die aktuelle Buchbarkeit. Wenn beide Ergebnisse voneinander abweichen, sollte der Anbieter erklären können, ob noch Bauarbeiten, eine Hausinstallation oder eine Freischaltung erforderlich sind.

Homes Passed, Homes Connected und Hausanschluss verständlich erklärt

Die Begriffe beschreiben verschiedene Ausbaustufen und werden in Ausbauinformationen häufig verwendet. Homes Passed bezeichnet vereinfacht eine Adresse, die für eine Glasfaserversorgung vorbereitet beziehungsweise am Ausbau vorbeigeführt wurde. Homes Connected steht für eine tatsächlich angeschlossene Adresse. Für Verbraucher ist diese Unterscheidung wichtig, weil erst der konkrete Anschlusszustand zeigt, welche weiteren Arbeiten vor der Nutzung nötig sind.

Gerade bei Mehrfamilienhäusern kommt eine zweite Ebene hinzu: Selbst wenn Glasfaser das Gebäude erreicht, muss die Verbindung zur einzelnen Wohnung technisch hergestellt sein oder noch hergestellt werden. Das ist der praktische Unterschied zwischen FTTB und FTTH. Welche Arbeiten der Anbieter übernimmt und ob dafür zusätzliche Kosten entstehen, gehört in die schriftlichen Vertrags- und Ausbauinformationen.

Eine Aussage wie „Glasfaser liegt in der Straße“ reicht deshalb für eine Bestellung nicht aus. Fragen Sie konkret: Ist meine Hausnummer angeschlossen? Reicht die Leitung bis zum Gebäude oder bis zur Wohnung? Ist der Tarif sofort aktivierbar? Sind Bau- oder Installationsarbeiten erforderlich? Diese vier Fragen machen die Verfügbarkeitsprüfung deutlich präziser.

Geplanter Glasfaserausbau ist noch keine sofortige Verfügbarkeit

In vielen Regionen beginnen Anbieter mit der Vermarktung, bevor das neue Netz fertiggestellt ist. Nach Angaben der Bundesnetzagentur zum Glasfaserausbau werden dabei häufig örtliche Informationskampagnen und zeitlich begrenzte Sonderkonditionen eingesetzt. Das kann wirtschaftlich interessant sein, sollte aber nicht mit einer bereits aktiven Leitung verwechselt werden.

Bei einem Vertrag für einen noch zu bauenden Glasfaseranschluss sollten Sie insbesondere prüfen, wann der Vertrag geschlossen wird, welcher Bereitstellungszeitraum genannt wird, welche Mindestlaufzeit gilt und welche Leistungen beim Haus- oder Wohnungsanschluss enthalten sind. Die Bundesnetzagentur macht darauf aufmerksam, dass zwischen Vertragsabschluss und tatsächlicher Nutzung eines Glasfaseranschlusses Zeit liegen kann.

Ein Vorvertrag oder eine Bestellung in der Ausbauphase ist daher weder pauschal gut noch pauschal schlecht. Entscheidend sind die schriftlichen Bedingungen. Befristete Aktionen können Anschlusskosten reduzieren, während ein späterer Anschluss mit höheren Kosten oder Verzögerungen verbunden sein kann. Wie hoch diese Kosten konkret sind, lässt sich nur aus dem jeweiligen Anbieterangebot ableiten.

Nachbarn, Ausbaukarten und Gemeinden: sinnvoll als Zusatzinformation

Dass ein Nachbar bereits Glasfaser nutzt, ist ein hilfreicher Hinweis auf den Ausbau in der unmittelbaren Umgebung, ersetzt aber keine Prüfung der eigenen Hausnummer. Festnetzverfügbarkeit wird adressbezogen erfasst, und Hausanschlüsse können sich innerhalb derselben Straße in unterschiedlichen Ausbauzuständen befinden.

Anbieterkarten sind besonders nützlich, um geplante Ausbauphasen, Vorvermarktungen oder konkrete Bestellmöglichkeiten zu erkennen. Gemeinden und regionale Kompetenzstellen können ergänzend Informationen über Ausbauprojekte liefern. Für die abschließende Tarifentscheidung bleiben jedoch die aktuelle Anbieterprüfung und die Vertragsunterlagen maßgeblich.

Vermeiden Sie deshalb eine einzelne „beste“ Quelle für alle Fragen. Der Breitbandatlas beantwortet vor allem, welche Versorgung gemeldet ist. Der Anbieter beantwortet, was er an Ihrer Adresse aktuell liefern oder bauen will. Die Vertragszusammenfassung beantwortet, welche Leistung und welche Kosten Sie tatsächlich vereinbaren.

Kosten beim Glasfaseranschluss transparent vergleichen

Feste Pauschalpreise für einen Glasfaser-Hausanschluss wären irreführend, weil die Kosten stark vom Ausbaugebiet und vom konkreten Angebot abhängen. Sinnvoller ist eine vollständige Kostenprüfung. Notieren Sie den monatlichen Preis während und nach einer Aktion, einmalige Bereitstellungsentgelte, Kosten für Router oder Zusatzoptionen und mögliche Bau- beziehungsweise Installationskosten.

Prüfen Sie außerdem, ob der Vertrag nur den Internetdienst oder auch die Herstellung beziehungsweise Erweiterung des Anschlusses umfasst. In Gebäuden mit mehreren Wohnungen kann die hausinterne Installation eine eigene Frage sein. Diese Punkte sollten schriftlich geklärt werden, bevor Sie sich auf eine längere Vertragsbindung festlegen.

Wenn Sie anschließend mehrere Angebote gegenüberstellen möchten, hilft der Tarifly-Ratgeber Internetvertrag richtig abschließen bei Laufzeit, Leistungsangaben und Vertragsunterlagen. So bleibt der Vergleich auch dann übersichtlich, wenn verschiedene Anbieter unterschiedliche Ausbau- und Aktionsmodelle verwenden.

Rufnummernmitnahme und Anbieterwechsel nicht mit Anschlusskosten vermischen

Wer von DSL oder Kabel zu einem neuen Glasfaseranbieter wechselt, kann die Rufnummernmitnahme mit dem Anbieterwechsel koordinieren. Die Bundesnetzagentur zum Anbieterwechsel stellt klar, dass für eine Rufnummernmitnahme keine Entgelte berechnet werden dürfen. Daraus folgt aber nicht, dass automatisch auch Bereitstellungs-, Aktivierungs- oder Hausanschlusskosten entfallen.

Diese Preisbestandteile sind getrennt zu betrachten. Beauftragen Sie bei einem Anbieterwechsel möglichst den neuen Anbieter mit dem Wechselprozess und prüfen Sie die Laufzeit des bisherigen Vertrags. Bei einem Umzug gelten zusätzliche Regeln; der Tarifly-Ratgeber Internet beim Umzug ummelden oder wechseln ordnet die nächsten Schritte ein.

Checkliste nach der Verfügbarkeitsprüfung

Wenn Atlas und Anbietercheck ein positives Ergebnis zeigen, reichen wenige gezielte Kontrollen für eine fundierte Entscheidung:

  1. Technik bestätigen: Steht im Angebot FTTH, FTTB oder eine andere Anschlussart?
  2. Buchbarkeit klären: Ist der Anschluss bereits aktivierbar oder gehört er zu einem geplanten Ausbau?
  3. Gebäudestatus prüfen: Ist die Glasfaser nur bis zur Grundstücksgrenze, bis ins Gebäude oder bis in die Wohnung geführt?
  4. Leistungsdaten vergleichen: Lesen Sie Down- und Upload sowie die weiteren Datenraten im Produktinformationsblatt.
  5. Gesamtkosten erfassen: Berücksichtigen Sie regulären Monatspreis, Aktionsphase, Router, Bereitstellung und mögliche Anschlussarbeiten.
  6. Vertragsbeginn und Laufzeit lesen: Bei noch ausstehendem Ausbau ist wichtig, wann welche Bindung und Leistung greift.

Damit wird aus einer schnellen Kartenabfrage eine belastbare, transparente Verfügbarkeitsprüfung. Sie wissen danach nicht nur, dass Glasfaser in der Umgebung ausgebaut wurde, sondern welche konkrete Technik und welches Angebot für Ihre Adresse tatsächlich relevant sind.

Mehrfamilienhaus und Eigentümergemeinschaft: Was zusätzlich zählt

In Mehrfamilienhäusern endet die Verfügbarkeitsfrage selten an der Straßenadresse allein. Entscheidend ist oft, ob Glasfaser bereits in den Keller oder Hausanschlussraum geführt wurde und wie die Weiterverteilung in die einzelnen Wohnungen organisiert ist. Eine positive Atlas-Meldung für die Adresse kann vorliegen, während einzelne Wohnungen noch keinen nutzbaren Endpunkt haben.

Bei Eigentumswohnungen spielen Beschlüsse der Eigentümergemeinschaft und Hausordnungen eine praktische Rolle: Hausanschluss, Bohrungen, Steigleitungen oder die Montage von aktiven Komponenten brauchen in vielen Fällen eine Abstimmung mit Verwaltung oder Eigentümerversammlung. Mieter sollten früh den Vermieter oder die Hausverwaltung einbinden, bevor sie einen Glasfaservertrag unterschreiben, der einen noch nicht fertigen Hausanschluss voraussetzt.

Praktisch hilft eine kurze Klärung vor Ort: Gibt es bereits einen Hausübergabepunkt? Liegt eine Freischaltung für die konkrete Wohnung vor? Wer ist Ansprechpartner für Terminierung und Zutritt? Diese Punkte ergänzen den Online-Check und verhindern, dass eine „verfügbare“ Adresse im Portal mit einem monatelangen Wartezustand in der Wohnung verwechselt wird.

Produktinformationsblatt und Vertragszusammenfassung vor dem Abschluss prüfen

Sobald ein Anbieter einen Glasfaseranschluss als buchbar anzeigt, lohnt der Blick in die verpflichtenden Vertragsunterlagen. Die Bundesnetzagentur verlangt für Telekommunikationsverträge unter anderem eine Vertragszusammenfassung sowie Produktinformationsblätter mit wesentlichen Leistungs-, Preis-, Laufzeit- und Datenratenangaben. Dort erkennen Sie transparent, welche Bandbreite zugesichert wird, welche einmaligen Entgelte möglich sind und wann die Leistung voraussichtlich bereitsteht.

Achten Sie besonders auf den Unterschied zwischen vermarkteter Maximalgeschwindigkeit und den Angaben zur üblicherweise verfügbaren Datenrate. Ebenso relevant sind Hinweise zu Vorleistungspartnern, zur Technik (FTTH oder FTTB), zu Bereitstellungszeiträumen und zu Bedingungen bei Verzögerungen im Ausbau. Ein klarer Abgleich dieser Dokumente mit dem Online-Angebot reduziert spätere Streitpunkte und macht den Anbietervergleich praxisnäher.

Wenn Ausbau oder Vorvermarktung noch laufen, prüfen Sie schriftlich, ob und wie lange zwischen Vertragsabschluss und nutzbarem Anschluss Zeit liegen kann. Sonderkonditionen zum Hausanschluss können befristet sein; speichern Sie die zugesagten Konditionen zusammen mit dem Angebotszeitpunkt, statt sich nur auf einen Screenshot der Verfügbarkeitsseite zu verlassen.

Fazit: Atlas und Anbietercheck gehören zusammen

Wer 2026 die Glasfaser Verfügbarkeit prüfen möchte, sollte zwei Ergebnisse voneinander trennen: die gemeldete Versorgung und die aktuelle Buchbarkeit. Der Breitbandatlas ist die offizielle, regelmäßig aktualisierte Grundlage für die technische Versorgung. Wegen der Homes-Passed-/Homes-Connected-Unterscheidung und der unverbindlichen Kartenangaben ersetzt er jedoch nicht die konkrete Prüfung beim Anbieter.

Prüfen Sie anschließend FTTH, FTTB oder FTTC, den Ausbauzustand des Gebäudes und die Vertragsunterlagen. So vermeiden Sie falsche Annahmen über symmetrische Geschwindigkeiten, kostenlose Hausanschlüsse oder sofortige Bereitstellung und können das passende Internetangebot auf einer deutlich zuverlässigeren Grundlage auswählen.

Häufige Fragen zur Glasfaser-Verfügbarkeit

Wie kann ich die Glasfaser-Verfügbarkeit an meiner Adresse prüfen?

Prüfen Sie zuerst Ihre vollständige Adresse im Breitbandatlas des Gigabit-Grundbuchs und anschließend direkt bei den infrage kommenden Anbietern. Der Atlas zeigt die gemeldete Versorgung und Technologie; die Anbieterprüfung zeigt, ob ein konkreter Tarif aktuell buchbar ist oder der Anschluss noch gebaut werden muss.

Warum zeigt der Breitbandatlas Glasfaser, obwohl ich keinen Tarif buchen kann?

Bei der aktuellen FTTB/H-Datenerhebung wird nicht zwischen bereits angeschlossenen Adressen (Homes Connected) und nur für eine Versorgung vorbereiteten Adresspunkten (Homes Passed) unterschieden. Außerdem sind die Atlas-Angaben nicht verbindlich und begründen keinen Anspruch auf eine bestimmte Versorgung. Deshalb sollte die Buchbarkeit immer beim Anbieter geprüft werden.

Was ist bei der Verfügbarkeit der Unterschied zwischen FTTH, FTTB und FTTC?

FTTH führt die Glasfaser bis in die Wohnung oder den Betriebsraum. Bei FTTB endet sie im Gebäude und die interne Weiterführung kann über andere Medien erfolgen. Bei FTTC reicht die Glasfaser bis zum Straßenverteiler; die letzten Meter zum Anschluss werden in der Regel über Kupfer geführt.

Was bedeutet Homes Passed bei Glasfaser?

Homes Passed bezeichnet vereinfacht einen Adresspunkt, der für eine Glasfaserversorgung vorbereitet beziehungsweise vom Ausbau erreicht wurde, aber nicht zwingend bereits vollständig angeschlossen und nutzbar ist. Für die tatsächliche Nutzung muss der konkrete Anschlusszustand der Adresse beziehungsweise Wohnung geklärt werden.

Ist der Glasfaser-Hausanschluss während des Ausbaus immer kostenlos?

Nein. Anbieter können während Ausbau- oder Vorvermarktungsphasen zeitlich begrenzte Sonderkonditionen anbieten und dabei zum Beispiel auf einmalige Anschlusskosten verzichten. Ob und welche Kosten entstehen, ist jedoch vom Anbieter, Gebiet und konkreten Vertrag abhängig.

Ist ein Glasfaservertrag im geplanten Ausbaugebiet sofort nutzbar?

Nicht zwingend. Die Bundesnetzagentur weist darauf hin, dass zwischen Vertragsabschluss und tatsächlicher Nutzung eines Glasfaseranschlusses Zeit liegen kann. Prüfen Sie deshalb den geplanten Bereitstellungszeitraum, die enthaltenen Anschlussarbeiten, die Vertragslaufzeit und die schriftlichen Bedingungen.

Quellen und Referenzen

  1. Gigabit-Grundbuch: Breitbandatlasgigabitgrundbuch.bund.deOffizielle Quelle für adressgenaue Festnetz-Versorgungsmeldungen, Datenstand 31. Dezember 2025, Definitionen von FTTH/FTTB/FTTC sowie den Hinweis, dass bei FTTB/H nicht zwischen Homes Connected und Homes Passed unterschieden wird und die Angaben nicht verbindlich sind.
  2. Bundesnetzagentur: Glasfaser statt Kupferbundesnetzagentur.deBelegt die Einordnung von Glasfaser, Informationen zu Ausbau- und Vorvermarktungsphasen, mögliche befristete Sonderkonditionen sowie die Besonderheit, dass zwischen Vertragsabschluss und nutzbarem Glasfaseranschluss Zeit liegen kann.
  3. Bundesnetzagentur: Telekommunikationsvertragbundesnetzagentur.deBelegt die Pflicht zur Vertragszusammenfassung und zu Produktinformationsblättern mit wesentlichen Leistungs-, Preis-, Laufzeit- und Datenratenangaben.
  4. Bundesnetzagentur: Anbieterwechsel und Umzugbundesnetzagentur.deBelegt die empfohlenen Schritte beim Anbieterwechsel und dass für die Rufnummernmitnahme keine Entgelte berechnet werden dürfen; Anschluss- oder Bereitstellungsentgelte sind davon getrennt zu beurteilen.